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LG Bonn, 14.11.1997 - 8 T 295/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königswinter, 17.07.1997 - 5 II 48/96
- LG Bonn, 14.11.1997 - 8 T 295/96
- OLG Köln, 04.02.1998 - 16 Wx 29/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 364/94
Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über …
Auszug aus LG Bonn, 14.11.1997 - 8 T 295/96
Wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) kommt es dabei auf das Interesse aller Beteiligter an (BayObLG, JurBüro 1995, 368).Bei Jahresabrechnungen in einer Größenordnung wie der vorliegenden ist nach der Rechtsprechung des BayObLG, der die Kammer sich anschließt, ein Betrag von etwa 25 % der in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Gesamtkosten anzusetzen (BayObLG, WE 1992, 175, 176; BayObLG JurBüro 1995, 368).
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus LG Bonn, 14.11.1997 - 8 T 295/96
Für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung bedeutet diese Einschränkung, die auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992, NJW 1992, 1673, zurückgeht, dass von dem grundsätzlich in Ansatz zu bringenden Wert der gesamten Jahresabrechnung nur ein Bruchteil anzusetzen ist, wenn der Betrag so hoch ist, dass eine Reduzierung gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG geboten erscheint.
- OLG Köln, 04.02.1998 - 16 Wx 29/98 Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14.11.1997 - 8 T 295/96 - wird als unzulässig verworfen.